Überblick Downloads
An dieser Stelle veröffentlichen wir regelmäßig neue Ratgeber und Informationen zum Download.
Begutachtungs-Richtlinien zur Feststellung des Pflegebedarfs - Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)
Das Zweite Pflegestärkungsgesetz reformiert die Pflegeversicherung grundlegend. Zum 1. Januar 2017 werden ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit auch ein neues Begutachtungsinstrument eingeführt. Die Selbständigkeit eines Menschen ist künftig das Maß für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit. Dadurch erfolgt ein grundlegender Paradigmenwechsel – denn das völlig neu gestaltete und wissenschaftlich evaluierte Begutachtungsinstrument ändert den Blick auf den pflegebedürftigen Menschen …
Praxishilfe Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
In jüngster Zeit hat es zur korrekten Inanspruchnahme von Leistungen der Verhinderungspflege in der Praxis vermehrt Verwirrung gegeben. Diese Praxishilfe soll in möglichst verständlicher Form einen Überblick geben über die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege und richtet sich an Leistungsberechtigte, deren Angehörige sowie Anbieter von Leistungen.
Pflege daheim - ein Ratgeber
Dieser Ratgeber soll Betroffenen durch gezielte Informationen und praktische Hinweise eine Orientierungshilfe sein und sie über die Möglichkeiten der ambulanten Pflege und Betreuung aufklären. Unser Ziel ist es, dass sowohl Betroffene als auch Angehörige die Herausforderungen im Rahmen der Pflegedürftigkeit besser bewältigen und meistern können.
Menschen mit Demenz und geistiger Behinderung begleiten
Eine Handreichnung für Mitarbeitende in der Behinderten- und Altenhilfe.
Erstellt vom Netzwerk NRW Demenz und geistige Behinderung der Landesinitiative Demenz-Service NRW.
Kompakt Spezial - Auch Menschen mit geistiger Behinderung werden heute alt
Menschen mit geistiger Behinderung erreichen heute in größerer Zahl das Rentenalter als noch vor einigen Jahren. 2010 betrug der Rentneranteil in dieser Gruppe 16 Prozent. Im Jahr 2030 klettert ihr Anteil nach einer Schätzung der Bundesvereinigung der Lebenshilfe e. V. auf 47 Prozent.